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Wissenwertes zum Haus Ober-Ramstadt
Die Übergangseinrichtung Haus Ober-Ramstadt wurde 1985 von dem Verein Soziale Hilfe Darmstadt e.V. eingerichtet, um straffällig gewordene Menschen bei der sozialen und beruflichen Integration in die Gesellschaft, geeignete und notwendige Hilfestellung geben zu können. Ziel ist ein eigenständiges, selbstverantwortetes Leben ohne weitere Straffälligkeit.Das Wohnhaus liegt am Rande von Ober-Ramstadt. Es hat acht Einzelzimmer und ein Zweibettzimmer, daneben gibt es eine Gemeinschaftsküche zur Selbstverpflegung ein Gemeinschaftszimmer, mehrere Bäder, eine Werkstatt und eine Waschküche.
Beim Einzug in das Haus wird ein Vertrag mit dem Bewohner geschlossen. Dieser Vertrag ist in der Regel auf ein Jahr begrenzt. Die ersten sechs Wochen gelten als Probezeit.
Zum Erreichen der gesteckten Ziele kann der Vertrag gegebenenfalls verlängert werden.
Betreutes Wohnen
Alleinstehende Wohnungslose finden im Betreuten Wohnen das Angebot sozialpädagogischer Betreuung beim selbstständigen Wohnen.Das Betreute Wohnen erfolgt ausschließlich in der eigenen Wohnung, sofern diese im Landkreis Darmstadt-Dieburg liegt.
Wir bieten hierzu an:
- Persönliche Betreuung in Einzelgesprächen
- Hilfen bei finanziellen Angelegenheiten
- Hilfen bei Behördenangelegenheiten
- Vermittlung von lebenspraktischen Fähigkeiten
- Entwicklung einer Arbeits- oder Beschäftigungsperspektive
- Krisenintervention
- Unterstützung zur selbständigen Haushaltsführung
Es besteht die Möglichkeit nach einer stationären Unterbringung der Maßnahme nach § 67 SGB XII, das Betreute Wohnen als Nachsorge einzuleiten. Die Betreuung richtet sich nach der individuellen Lebenssituation des Einzelnen und ist zeitlich befristet. Voraussetzungen sind Freiwilligkeit, Aufnahmegespräch und die Zustimmung des Kostenträgers.
Angebote des Hauses
- Bearbeitung persönlicher, formaler und organisatorischer Probleme
- Einzel- und Gruppengespräche
- Steigerung sozialer Kompetenzen
- Hilfe bei finanziellen Angelegenheiten
- Hilfe bei Arbeits- und Wohnungssuche
- Wiedereingliederungshilfe
- Hilfe in allen Lebenslagen
Ziele
- Eigenständigkeit und Selbstverantwortung
- Kontakt- und Beziehungsfähigkeit
- Schuldenregulierung
- Existenzsicherung durch Arbeit und Wohnung
Aufnahmekriterien
- Mindestalter 18 Jahre
- männlich
- Motivation die oben gesteckten Ziele zu ereichen
- keine akute Drogen-, Alkohol- oder Medikamentenabhänigkeit